Fördervoraussetzungen
Der Berliner Senat hat am 20.8.2002 beschlossen, Stadtumbau-Maßnahmen (Rückbau und Aufwertung) vorwiegend in folgenden Gebieten des Ostteils der Stadt zu fördern:
- in Wettbewerbsgebieten Stadtumbau Ost,
- in Sanierungsgebieten,
- in Großsiedlungen des komplexen Wohnungsbaus,
- in Quartiersmanagement-Gebieten.
Neben der Lage in einem Fördergebiet ist eine weitere Voraussetzung für die Förderung von Stadtumbaumaßnahmen deren Ableitung aus einem Integriertem Stadtentwicklungskonzept (INSEK), das die unterschiedlichen Interessen der Wohnungswirtschaft, der öffentlichen Hand und der Bewohnerinnen und Bewohner in einer gemeinsamen Strategie zusammenführt.
Danach werden der Verteilung der Fördermittel " Stadtumbau Aufwertung " nachfolgende Prioritäten zugrunde gelegt:
- Aufwertung nach Rückbau von Wohnungen der Gemeinbedarfseinrichtungen (Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg)
- Aufwertung von innerstädtischen Gebieten (Mitte, Prenzlauer Berg, Ostkreuz)
- Aufwertung von Großsiedlungen (Marzahn-Hellersdorf, Fennpfuhl, Neu-Hohenschönhausen, Friedrichsfelde)
Um die Quartiere besonders für Familien attraktiv zu halten, wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Qualifizierung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur gelegt. Zur Förderung und Abwicklung für Projekte im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil (VV ZIS 2007) (pdf, 53kb) erarbeitet. Diese bildet die Fördergrundlage ab dem Programmjahr 2007.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung einer beantragten Maßnahme.
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