Fördervoraussetzungen
Gegenwärtig sind die Standorte durch Leerstand, ungeordnete Brachflächen, schlechtes städtebauliches Erscheinungsbild, unzureichende innere Erschließung und ein fehlendes Standortimage beeinträchtigt. Deshalb ist eine selbsttragende Entwicklung der Gebiete ohne ein städtebauliches Engagement der öffentlichen Hand mittelfristig nicht zu erwarten.
Die Voruntersuchungen haben aber gezeigt, dass sich mit begrenztem Stadtumbau-Engagement der öffentlichen Hand in Form stadtplanerischer Neuordnung, gezielten Infrastrukturinvestitionen und Aktivitäten zur Bildung von Standortimages hohe Anstoßeffekte für private Investitionen schaffen lassen.
Zur Förderung und Abwicklung für Projekte im Rahmen des Programms Stadtumbau West hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil (VV ZIS 2007) erarbeitet. Diese bildet die Fördergrundlage ab dem Programmjahr 2007.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung einer beantragten Maßnahme.
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